Rechtsgültigkeit nach eIDAS
Die eIDAS-Verordnung kennt drei Stufen elektronischer Signaturen: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Eine einfache Signatur ist alles, was eine Person als ihre Zustimmung erkennen lässt — ein Häkchen, eine getippte Zustimmung, ein Bild der eigenen Unterschrift. Sie ist für die meisten alltäglichen Geschäftsvorgänge ausreichend, etwa interne Genehmigungen, Bestellbestätigungen oder Mietverträge im B2B.
Für höhere Anforderungen brauchen Sie fortgeschrittene oder qualifizierte Signaturen. Diese erfordern eine eindeutige Identifikation des Unterzeichners und eine Verbindung mit einem Zertifikat, das nur diese Person kontrolliert. Solche Signaturen werden über externe Provider wie DocuSign, Sign-Live, D-Trust oder Bundesdruckerei abgewickelt — bauen Sie diese nicht selbst nach. Im eigenen Formular ist die einfache Signatur durch Tippen oder Zeichnen die richtige Wahl. Wer mehr braucht, sollte bei den genannten Providern eine entsprechende Lösung einbinden und im Workflow als Zwischenschritt nutzen.