SCHUFA und Einkommen DSGVO-konform abfragen
Mieterbewerbungen berühren mehrere besonders sensible Datenkategorien: Einkommensnachweise, Kontoverbindungen, SCHUFA-Selbstauskünfte und gegebenenfalls Auskünfte über Familienstand oder Beruf. Für all diese Felder gilt die strikte Zweckbindung der DSGVO — Sie dürfen nur abfragen, was für die Vorqualifizierung tatsächlich nötig ist. Bei der Selbstauskunft hat der Mietverein bereits 1995 in einem Musterformular festgelegt, welche Fragen zulässig sind, und diese Liste hat sich kaum verändert.
Fragen Sie deshalb erst nach Einkommen und SCHUFA, wenn der Bewerber sich grundsätzlich für die Wohnung interessiert und die Wohnung noch verfügbar ist. Eine zweistufige Abfrage — erst kurze Erstanfrage, dann auf Einladung die ausführliche Bewerbung — ist DSGVO-konform und schont die Bewerber. Speichern Sie die Daten der Nicht-Berücksichtigten nicht länger als nötig; in der Regel sind drei bis sechs Monate ausreichend, um eventuelle Rechtsstreitigkeiten zu klären. Danach gehört alles gelöscht — auch die hochgeladenen PDFs.